Begleiteter Umgang

„Ihr könnt euch trennen, aber bitte nicht von mir!“

Eltern bleiben Eltern, auch nach einer Trennung oder Scheidung.Für Kinder ist es in Trennungs-
situationen sehr wichtig, dass sie weiterhin regelmäßigen Kontakt zum getrennt lebenden Eltern-
teil haben dürfen. So gelingt es ihnen leichter ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln,
denn sie wissen: „Mama und Papa haben mich beide lieb!“

Mit dem Begleiteten Umgang möchte der Kinderschutzbund Altenkirchen Kinder dabei unterstützen,
den Kontakt zu dem Elternteil, bei dem sie nicht leben und zu anderen wichtigen Personen (z. B.
Großeltern, Geschwister) auch nach der Trennung ihrer Eltern aufrecht zu erhalten.

Für diese Aufgabe steht ein Team aus geschulten ehrenamtlichen UmgangsbegleiterInnen und eine
Dipl. Sozialpädagogin zur Verfügung. Zugang zu der Maßnahme erhalten die Eltern und Kinder über
das Jugendamt oder über das Familiengericht.

Im Mittelpunkt des Begleiteten Umgangs stehen für uns stets das Wohl des Kindes und dessen Bedürf-
nisse und Rechte auf Kontakt mit beiden Elternteilen bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen. Neben
den begleiteten Umgangskontakten, die in kindgerechten Räumen des Kinderschutzbundes Altenkirchen stattfinden, werden den Eltern lösungsorientierte Beratungsgespräche angeboten mit dem Ziel, den Um-
gang so bald wie möglich selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten.

Grundlage unserer Arbeit bilden die Standards für den Begleiteten Umgang des DKSB.